Rundfunkempfang

  • Es ist egal, was hinten rauskommt, so muss man wohl ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) interpretieren, das jüngst ergangen ist. Danach wollte die GEMA von einem Hotelbetreiber, der Fernseher in seinen Räumen stehen hat, die terrestrisch gesendete Signale aufnehmen, auf Zahlung einer gewissen Summe in Anspruch nehmen. In den Vorverfahren bekam die GEMA dabei auch…

    Beitrag komplett lesen …