Urteil
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VG Wort – Krokodilstränen
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verlegern pauschal keine Beteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft Wort zustehen. Geklagt hatte der Autor und Urheberrechtsexperte Martin Vogel. Der BGH führt dazu in seiner Pressemitteilung vom 21.4.2016 aus: „Den Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu, die von der Beklagten wahrgenommen werden könnten. Verleger sind…